Unser Service für kommerzielle Anlagenbetreiber

WIR SICHERN IHRE INVESTITION DURCH ÜBERWACHUNG, BETRIEBSFÜHRUNG UND WARTUNG IHRER PV-ANLAGE.


Bei großen PV-Anlagen entstehen im Störfall schnell hohe Verluste. Diesem gilt es vorzubeugen durch

Permanente Überwachung der Funktion und Erträge

Die PV-Anlage ist mit einem Überwachungssystem bzw. Datenlogger ausgestattet. Die aufgezeichneten Daten werden permanent an das Portal des Wechselrichterherstellers oder an das Portal des Datenloggers gesendet. Im Problemfall erfolgt eine Meldung per E-Mail oder SMS an den Überwacher.

Aktives Eingreifen und Problembehebung im Störfall

Nach Eingang der Fehlermeldung und Analyse derselben erfolgt direkt oder in Absprache mit dem Betreiber der PV-Anlage ein Einsatz vor Ort, um den/die Fehler kurzfristig zu beheben und die Funktion wieder herzustellen.

Regelmäßige Überprüfung und Wartung der PV-Anlage

Gewerbliche PV-Anlagen, und dies sind alle PV-Anlagen, die Energie in das öffentliche Stromnetz einspeisen, müssen in jährlichen Abständen Überprüft werden. Auch schreibt dies die Vorschrift BGV A3 der Berufsgenossenschaft vor. Die Prüfungen dienen der Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit der PV-Anlage, der Einhaltung des sicherheitstechnischen Zustandes und des Ertrags.

Die Prüfungen sind unterteilt in optische/mechanische Überprüfungen und in elektrische Prüfungen/Messungen nach VDE 0105-100 und VDE 0126-23.

Ergänzend, und im Störungsfall obligatorisch, werden zu den elektrischen Messungen auch thermografischen Aufnahmen durchgeführt.

Dokumentation

Alle ausgeführten Tätigkeiten und Messungen werden dokumentiert.

BEI UNSTIMMIGKEITEN MIT VERTRAGSPARTNERN UMFASST UNSER SERVICE AUCH DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN:

Privatgutachten
Das Privatgutachten, auch Parteigutachten genannt, wird von einer Privatperson beauftragt. Es ist nicht parteilich, sondern objektiv und neutral. Es kann zur Klärung von vermuteten Mängeln dienen, gleichzeitig den Ist-Zustand der PV-Anlage bestimmen oder auch zur Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens verwendet werden.

Schiedsgutachten
Streiten sich zwei Parteien, können sie einen Gutachter auswählen, der dann üblicherweise gemeinsam beauftragt wird. Beide Parteien vereinbaren vorab den Gegenstand der Begutachtung und weitere Details.

Selbständiges Beweisverfahren
Das selbständige Beweisverfahren ist ein Gerichtsverfahren und wird auf Antrag einer Partei vom Gericht eingeleitet.

Hauptsacheverfahren
Beim Hauptsacheverfahren (Prozess) wird der Gutachter, sofern eine Beweisaufnahme erforderlich ist, vom Gericht bestellt.

Unser Service für

Kommerzielle Anlagenbetreiber

Wir sichern Ihre Investition durch Überprüfung und Wartung Ihre PV-Anlage.

Private Anlagenbetreiber

Wir prüfen und warten Ihre Anlage. Unsere Privatgutachten helfen Ihnen beim Streitfall.

Banken und Versicherungen

Vertrauen Sie bei der Erstellung von Gutachten auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise.

Gutachter

(TÜV)